Das Wirtschaftsrecht ist ein verbreiteter, aber kein fest definierter Begriff. Zum Wirtschaftrecht sind alle Rechtsgebiete zu zählen, die für die Wirtschaft (Unternehmen und Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende) geschaffen oder von besonderer Bedeutung sind.
Recht und Betriebswirtschaft kombinieren - Sachverhalte analysieren und so aufbereiten, dass Konflikte oder juristische Auseinandersetzungen vermieden werden, das ist unsere Auffassung von einer Wirtschaftskanzlei.
Dabei werden vier Schwerpunktbereiche herausgehoben:
- Recht des Unternehmens, Insolvenzrecht, Sanierung
- Marketing und Vertriebsrecht
- Rechtsfragen bei Investition und Finanzierung
- Recht des Konfliktmanagements
Ich helfe Ihnen auch bei der rechtssicheren Gestsaltung Ihrer betriebs- und unternehmensinternen Prozesse.
Rechtsanwaltskanzlei Thomas O. Günther