Mit den Begriffen Internetrecht oder Online-Recht wird ein Problemfeld beschrieben, welches sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen auseinandersetzt, deren Antworten in den unterschiedlichsten Gesetzen gesucht werden müssen und zum Teil im geschriebenen Recht gar nicht gefunden werden können.
Für die meisten Probleme im Internet gibt es bereits seit langem gesetzliche Regelungen, wobei diese natürlich nicht auf die speziellen Umstände der elektronischen Kommunikation abgestimmt werden konnten. Bestehende Gesetze wurden daher an die neuen Anforderungen angepasst und neue Regelungen geschaffen.
Über folgende Themenbereiche, mit denen sich der Internetnutzer und der Anwalt häufig auseinandersetzen muss, wird daher an dieser Stelle ein Überblick gegeben:
- Vertragsrecht im Internet
Verträge, die die per e-mail abgeschlossen wurden oder online abgegebene Erklärungen sind zwar rechtsverbindlich, bisweilen aber kaum oder nur aufwendig zu beweisen.
- Electronic-commerce und Fernabsatzgesetz
Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden per Fernabsatz zu schützen. Dem Unternehmer werden daher bestimmte Informationspflichten auferlegt und der Verbraucher erhält Widerrufsrechte, die sich an andere Verbraucherschutzgesetze anlehnen.
gsmodalitäten bestehen.
- Domainrecht, Namensrecht - Markenrecht - Wettbewerbsrecht
- Urheberrechte im Internet
5. Haftungsfragen bei der Gestaltung von Internetseiten
Neben zahlreichen Schulungen und Workshops biete ich Ihnen in diesem Bereich z.B. die rechtliche Überprüfung von Websites, die Erstellung von Security-Konzepten und Policies oder die rechtliche Beratung bei Sicherheitsverletzungen oder Problemen mit illegalen Inhalten auf Rechnern Ihres Unternehmens an.
Rechtsanwaltskanzlei Thomas O. Günther