Bankrecht
Das Bankrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunden sind vielfältig. Sie reichen von der Anlage eines Spar- und Girokontos bis zu den verschiedensten Bankgeschäften. Bankmäßige Dienstleistungen werden von kaufmännischen Unternehmen wie auch von sonstigen Gewerbetreibenden ebenso in Anspruch genommen wie von Privatleuten und laufen in der Regel problemlos.

Da Ihre Bank aber auch Ihr Geschäftspartner ist, kann es zu gegenläufigen finanziellen Interessen zwischen den Beteiligten kommen.

Meist geht es dabei um Haftungsfragen wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten, wegen unzureichender Auftragsdurchführung, verspätete Überweisungen oder ungerechtfertigte Gebühren. Denn gerade wenn es um das Geldverdienen geht, sind manche Banken äußerst erfinderisch und verlangen etwa bei Konsumentenkrediten immer öfter teure Zusatzversicherungen, die zu ungerechtfertigt hohen Zinssätzen führen. Manche Banken nutzen ihre Stellung als Kreditinstitut auch aus, indem sie sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, die häufig einer rechtlichen Überprüfung nicht stand halten und sich als unwirksam erweisen.

Zu gegensätzlichen Auffassungen mit der Bank kann es auch bei der vorzeitigen Beendigung von Geldgeschäften kommen. Die Auswirkungen sind dabei für den normalen Kunden oft kaum nachvollziehbar. Beispielhaft sei verwiesen auf das Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Darlehensrückzahlung, etwa weil eine Umschuldung notwendig wird.

Das gesamte Thema Bankrecht ist äußerst komplex und erfordert eine zuverlässige und sachkundige Beratung und die Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung.
 
Ombudsleute gewannen auch für den zivilen Bereich schnell an Attraktivität. Dort gibt es mittlerweile in verschiedenen Branchen Ombudsleute. Sie einzuschalten ist grundsätzlich kostenlos, ihre Kompetenzen sind branchenabhängig. Meist ist der Spruch für das Unternehmen bindend (wenn eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschritten wird), für den Kunden besteht (bei Ablehnung durch den Ombudsmann) die Möglichkeit der Klage.
Kostenloses Beschwerdeverfahren
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Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutsch- land. Als markt- orientiertes Institut ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwort- lich. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.
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Rechtsanwaltskanzlei Thomas O. Günther
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