Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
Unter dem Begriff Arbeitsrecht werden alle Regelungen zusammengefasst, die sich auf die Beschäftigungsverhältnisse aller im Arbeitsleben Tätigen beziehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder in privaten Betrieben handelt.

Das Arbeitsrecht ist dabei kein in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet, welches etwa in einem Arbeitsgesetzbuch zusammengefasst ist, sondern es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften aus verschiedenen Gesetzbüchern. Als Beispiel seien hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Mutterschutzgesetz (MuschG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder auch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) genannt.

All diese Vorschriften haben vorrangig das Ziel, den Arbeitnehmer zu schützen. Der Schutzgedanke im Arbeitsrecht ist das Ergebnis der Erkenntnis, dass der in Abhängigkeit beschäftigte Arbeitnehmer nur seine Arbeitskraft einsetzen kann, um seine Existenz zu sichern. In den meisten Fällen hat er nur eine Möglichkeit, seine Arbeitskraft einzusetzen, und er muss sich den Weisungen eines einzigen Arbeitgebers unterwerfen.
Da der Arbeitnehmer in viel größerem Maße auf die Beschäftigung angewiesen ist als der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung eines Einzelnen, stehen sich im Arbeitsrecht meistens zwei ungleich starke Partner gegenüber. Ein faires Aushandeln der Bedingungen ist unwahrscheinlich. Es ist üblich, dass der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber vorgelegten Vertrag unterschreibt.

Die Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer übernehmen in der Regel Gewerkschaften oder ein beauftragter Anwalt.
Damit die Arbeitsverträge zu sozial ausgewogenen Bedingungen abge- schlossen werden, wurden die unterschiedlichsten Gesetze geschaffen. Der Gesetzgeber bewirkt so mit den einzelnen arbeits- rechtlichen Gesetzen den Schutz des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeits- verhältnis vor Benachteiligung, Gesundheitsgefährdung und dem unberechtigten Verlust des Arbeitsplatzes.
Arbeitnehmerschutz
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Rechtsanwaltskanzlei Thomas O. Günther
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