kanzlei_tog_endfassung_kontent006003.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent002004.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent001017.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent001016.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent001015.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent001014.gif
kanzlei_tog_endfassung_kontent001013.jpg
Rechtsanwaltskanzlei Thomas O. Günther
 Scheidung-Online
Kostensparen durch eine „einverständliche Scheidung”.
Mit nur einem Scheidungsanwalt vor das Familiengericht.

Die sogenannte „einverständliche Scheidung” mit nur einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit „seinem” Anwalt vor Gericht auftritt.

Man spart hierdurch die Kosten eines zweiten Anwalts vor Gericht und natürlich die Kosten für streitige Gerichtsverfahren. Deshalb wird oft zwischen den Eheleuten sinnvollerweise vereinbart, dass alle Kosten (Anwalt, Gericht, ggf. Notar) durch die Eheleute gemeinsam getragen werden.

Bei einer einverständlichen Scheidung geht das Familiengericht in der Regel vom Scheitern der Ehe aus. Voraussetzung der „einverständlichen Scheidung” ist, dass die Noch-Ehegatten sich über alle Folgesachen der Scheidung außergerichtlich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) geeinigt haben. Geklärt sein muss vor dem Gerichtstermin z.B. die Frage des Unterhalts der Ehegatten, der Unterhalt der Kinder, die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Fragen zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung bis zur Verteilung des Hausrates, die Verteilung des Vermögens bzw. der Schulden. Die Einigung setzt in bestimmten Fällen eine besondere Form voraus, z.B. eine notarielle Vereinbarung in Grundstückssachen.

Sind die Noch-Eheleute über alle Fragen einig, so muss wie gesagt nur einer der beiden Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Der Anwalt des einen Ehegatten leitet per Schriftsatz an das örtliche zuständige Familiengericht die Scheidung ein. Der andere Ehegatte braucht dann nach Zustellung des Scheidungsschriftsatzes durch das Gericht, dem Gericht nur noch mitzuteilen, das er der Scheidung und der außergerichtlichen Vereinbarung zustimmt. Es wird dadurch nicht nur billiger und streßfreier. Der Scheidungstermin geht dann in der Regel auch schneller.
  1. Scheidungsformular ausfüllen und per Fax, Mail oder per Post versenden

  1. Kostenlose Kontaktaufnahme und Erstberatung;

  1. Vollmacht unterschreiben und mit weiteren benötigten Unterlagen versenden

  1. Sie bekommen den Entwurf des Scheidungs- antrages und der Antrag wird dem Gericht übersandt

  1. Weiterleitung des Antrages an den Gegner und Anberaumung des Termin

6. Ich begleite Sie zu dem Scheidungstermin
Die schnelle effiziente Lösung in 6 Schritten
kanzlei_tog_endfassung_kontent006002.jpg
www.scheidung-to-go.de
für weitere Infos
klicken Sie bitte hier
kanzlei_tog_endfassung_kontent006001.gif
Vollmacht
Ehescheidungs-
Formular
kanzlei_tog_endfassung_kontent001002.jpg
drucken
drucken